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AGB
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Münchner Entsorgung.
§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
Soweit nicht anders ausdrücklich angegeben, gilt folgende Begriffsbestimmung: Behälter im Sinne dieser AGB sind (Entsorgungs-)Container, Säcke und/ oder Münchner Entsorgung Bags.
§ 2 Geltung dieser Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen von Verbrauchern gemäß 13 BGB. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (ein- schließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2.2 Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 3 Vertragsschluss
Bei Bestellung per Hotline Anruf unter der dt. Telefonnummer 089 457 697 69 gibt der Kunde i.S.d. § 2.1 seine Bestellung gegenüber Münchner Entsorgung GmbH ab. Durch Versand einer Auftragsbestätigung nebst Rechnung per E-Mail oder durch Auslieferung der Produkte innerhalb von zwei Tagen kann Münchner Entsorgung GmbH die Bestellung annehmen.
Nimmt Münchner Entsorgung GmbH ein Angebot eines Kunden nicht an, für das bereits eine Bezahlung erfolgt ist, erstattet Münchner Entsorgung GmbH dem Kunden den gezahlten Betrag unverzüglich zurück.
Der Auftrag ist, mit Ausnahme des gesetzlichen Widerrufrechts, unwiderruflich.
§ 4 Leistungen von Münchner Entsorgung GmbH
Die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht des Kunden, namentlich die eventuell bestehende Überlassung und Andienungspflichten, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Sämtliche öffentliche Gebühren aus länderspezifischen bzw. kommunalen Andienungspflichten des Kunden bleiben ebenfalls unberührt.
Vereinbarte Liefer- und Abholtermine können vom Kunden verschoben werden, wenn die gewünschte Änderung des Termins spätestens bis zu einem Arbeitstag (Mo.-Fr.) um spätestens 12 Uhr vor dem vereinbarten Termin erfolgt und Münchner Entsorgung GmbH diese Terminänderung gegenüber dem Kunden bestätigt.
Es können ausschließlich Container abgeholt werden, die auf Grundlage einer Bestellung gestellt wurden. Es können ausschließlich Münchner Entsorgung GmbH Bags bzw. Säcke abgeholt werden.
Münchner Entsorgung GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die entsprechenden Dienstleistungen, einschließlich der Beförderung, ganz oder teilweise auf einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer zu übertragen.
Die bereitgestellten Container sowie Miettoiletten bleiben im Eigentum von Münchner Entsorgung GmbH bzw. der von Münchner Entsorgung GmbH beauftragten Dritten.
Mietzeit/Kündigung/Rückgabe
Container werden zu dem vereinbarten Datum zur Verfügung gestellt; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Anlieferung, sofern Mietgegenstände durch Umstände, die Münchner Entsorgung GmbH zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt ausgeliefert werden. Im Falle der Container und der Vermietung von Bauzäunen beträgt die Mindestmietdauer eine Kalenderwoche; bei der Vermietung mobiler Raumeinheiten 30 Tage so weit nicht individuell andere Regelungen schriftlich vereinbart sind. Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beträgt die Kündigungsfrist im Falle der Vermietung von mobilen Raumeinheiten und Containern bei Einzelcontainervermietung 7 Tage, im Falle der Vermietung von Anlagen im Verbund von mehr als 2 Einheiten 2 Wochen.
Die Container werden zur Sammlung von Abfällen dem Kunden mietweise für maximal sieben (7) Tage zur Verfügung gestellt.
Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses über Container sowie mobilen Raumeinheiten
nach Ablauf der Mietzeit ist ausgeschlossen. Im Falle der Inanspruchnahme des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass Münchner Entsorgung GmbH die Abholung des Mietgegenstands wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort. Unbeschadet der Kündigungsfristen ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag 12.00 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzinses für die Dauer, der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet. Sofern Münchner Entsorgung GmbH die Abholung des Mietgegenstandes bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 14 Tagen nach Vertragsbedingungen.
Werden bei der Rückgabe von Miettoiletten Verschmutzungen (ausgenommen mobile Raumvermietungen), von dem Kunden zu vertretende Schäden oder die Wartungsbedürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat alle Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung einzuhalten. Er stellt sicher, dass zwischen 04:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein freier Zugang zu den zur Erfassung der Abfallstoffe eingesetzten Behältern besteht und ein unverzüglicher und ordnungsgemäßer An und Abtransport möglich ist. Der Kunde hat insbesondere einen nach seiner Untergrundbeschaffenheit und Anfahrbarkeit geeigneten Stellplatz für die Behälter bereitzustellen und gegenüber Münchner Entsorgung GmbH bzw. dem Nach- oder Subunternehmer von Münchner Entsorgung GmbH den genauen Ort des Stellplatzes zu benennen. Der Kunde kann bereits bei der Bestellung auf „Hinweise bzgl. Lieferung oder Abholung“ ausschließlich standortbezogene Angaben zur Lieferung oder Abholung der Behälter machen. Die Verbringung von mobiler Raumeinheiten an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das Ausland, ist außer in Fällen einer Wartung ist nicht gestattet und berechtigt Münchner Entsorgung GmbH zur Kündigung aus wichtigem Grund. Im Falle der mobiler Raumvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von Münchner Entsorgung GmbH Der neue Standort ist mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, Menge, Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls in der Bestellung richtig und vollständig anzugeben. Der Kunde haftet dabei für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und deren Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Behälter. Entstehen Münchner Entsorgung GmbH wegen fehlerhafter Angaben Schäden oder wird Münchner Entsorgung GmbH durch Dritte wegen solcher Schäden in Anspruch genommen, so hat der Kunde Münchner Entsorgung GmbH vollen Ersatz zu leisten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
Die Behälter sind ausschließlich mit den jeweils in der Bestellung festgelegten Abfällen zu befüllen. Einzelheiten sind unter www.muenchner-entsorgung.de zu den einzelnen Abfallfraktionen erläutert. Münchner Entsorgung GmbH bzw. sein Subunternehmer kann die bereitgestellten Abfallstoffe daraufhin überprüfen, ob sie den in der Bestellung angegebenen Spezifikationen und Mengen entsprechen. Die Prüfung ist auf äußerlich erkennbare Mängel bzw. Abweichungen beschränkt. Die Verdichtung von Abfällen mittels technischer Presssysteme ist ausgeschlossen. Münchner Entsorgung GmbH bzw. sein Subunternehmer ist berechtigt, die Annahme von Abfallstoffen, deren Beschaffenheit vom Inhalt der Bestellung abweicht, zu verweigern und entweder an den Kunden zurückzuführen oder einer ordnungsgemäßen Verwertung/Beseitigung zuzuführen. Etwaige dadurch verursachte Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Die durch Münchner Entsorgung GmbH übernommenen Leistungspflichten entbinden den Kunden nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe. Die Münchner Entsorgung GmbH Bags / Säcke müssen verschlossen, freistehend und termingerecht bereitgestellt werden. Die Münchner Entsorgung GmbH Bags dürfen nicht höher als bis zum oberen Rand befüllt werden. Sie dürfen keine Schäden aufweisen, die ein Reißen oder Platzen beim Abtransport hervorrufen können. Die Abholung kann nur an einer Bordsteinkante oder einer mit LKW befahrbaren, befestigten Grundstückfläche erfolgen. Das auf den Münchner Entsorgung GmbH Bags angegebene Maximalgewicht darf nicht überschritten werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den Behälter bereitzustellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz zu sorgen. Münchner Entsorgung GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die Zufahrtswege ein Gesamtgewicht von bis zu ca. 40 Tonnen aushalten müssen.
Der Kunde ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, der straßenrechtlichen Verpflichtungen und Verkehrssicherungspflichten (z.B. ausreichende Beleuchtung oder Kenntlichmachung) der Behälter verantwortlich, wenn sie sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. In dem Fall, dass der oder die Behälter oder Miettoiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden sollen und Münchner Entsorgung GmbH im Rahmen der Bestellung die Einholung der insoweit erforderlichen Genehmigungen übernommen hat, ist der Kunde verpflichtet, Münchner Entsorgung GmbH bzw. seine Subunternehmer im erforderlichen Umfang zu unterstützen, insb. ggf. erforderliche Vollmachten zu erteilen.
Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass:
Der Kunde ist verpflichtet, die Behälter und andere Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.
die Abholung oder Bereitstellung der Behälter zum vereinbarten Termin und Ort durchgeführt werden kann;
die Behälter nur mit der im Auftrag angegebenen Abfallart befüllt werden, das Höchstgewicht oder Füllvolumen nicht überschritten wird, die Befüllung nicht über die Wände hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagert;
Behälter und andere Mietgegenstände ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl gesichert werden damit sie während der Standzeit nicht abhandenkommen, beschädigt oder über das mit der vertrags- gemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder abgenutzt werden;
bei der Lieferung und Abholung die Stellplätze und Zufahrtswege frei zugänglich sind, so dass keine Schäden beim Befahren von Grundstücken, einschließlich der Zufahrtswege, der baulichen Einrichtungen und des Stellplatzes, zu befürchten sind;
es aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege oder Stellplätze bei Lieferung und Abholung der Behälter nicht zu Schädigungen der Behälter, anderer Mietgegen- stände und/oder des Fahrzeugs kommt; es bei der Anlieferung oder Ablieferung zu keinen von ihm verursachten Verzögerungen kommt, die länger als 10 Minuten dauern.
§ 6 Vergütung
Die genannten Preise sind freibleibend und gelten inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonderleistungen, die nicht von der Bestellung erfasst sind, jedoch gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Kunden veranlasst wurden, können separat in Rechnung gestellt werden.
Für die Abrechnung ist die Einstufung des tatsächlich angefallenen Abfalls durch Münchner Entsorgung GmbH maßgeblich. Im Falle von Abweichungen zur Bestellung ist Münchner Entsorgung GmbH berechtigt, eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
Im Falle der mobilen Raumvermietung und der Vermietung von Bauzäunen erfolgt die Abrechnung in der Regel vier wöchentlich im Voraus. Dabei zählt jede begonnene Woche als volle Woche. Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um mobile Raumeinheiten und Container wird der Mietzins monatlich im Voraus berechnet und ist am ersten Arbeitstag eines jeden Monats fällig. Für nicht voll endete Monate erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetages.
Der Kunde trägt die Mehrkosten für Wartezeiten von mehr als 10 Minuten bei der Containergestellung Leer-, An- oder Abfahrten (z.B. wenn ein Behälter nicht erfolgreich gestellt / abgeholt werden konnte), es sei denn, der Kunde hat die Wartezeiten nicht zu vertreten. Münchner Entsorgung GmbH ist berechtigt, dem Kunden die übliche Vergütung hierfür in Rechnung zu stellen.
Bei Münchner Entsorgung GmbH Bags, Schlägt der erste Abholversuch fehl, den der Kunde zu vertreten hat (z.B. Leerfahrt, falsche Abholadresse), so ist Münchner Entsorgung GmbH berechtigt, für jeden weiteren Abholversuch dem Kunden die übliche Vergütung hierfür in Rechnung zu stellen.
Ist der Kunde mehr als 7 Tage im Verzug mit der Zahlung der vereinbarten Mietentgelte, hat Münchner Entsorgung GmbH das Recht, die Miet und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
§ 7 Zahlungsmittel
Für die Zahlung stehen den Kunden die folgenden Zahlungsmittel zur Verfügung:
Bar, Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung, Vorkasse, Auf Rechnung, Paypal + 2%
Nach erfolgter Bonitätsprüfung (bei den Zahlungsmitteln „Lastschriftverfahren“ und „auf Rechnung“)
wird der Kunde über die ihm konkret von Münchner Entsorgung GmbH angebotenen Zahlungsmittel unterrichtet.
Ein Anspruch des Kunden auf die Benutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht. Münchner Entsorgung GmbH behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Die Zahlungsmittel werden insbesondere eingeschränkt bei einer von der Rechnungsadresse abweichenden Lieferadresse.
Bezahlen per PayPal
Hat der Kunde ein PayPal-Konto, dann kann er sich dort mit seinen Benutzerdaten anmelden und die Zahlung bestätigen. Münchner Entsorgung GmbH behält sich vor, die Bestellung erst auszuführen, wenn der Geldeingang erfolgt ist. Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr von 2% manuel hinzugerechnet.
Paypal Adresse: info@muenchner-entsorgung.de
Im Falle der Rückerstattung, wird der Betrag wieder dem PayPal-Konto des Kunden gutgeschrieben.
Bezahlen per Lastschriftverfahren:
Münchner Entsorgung GmbH akzeptiert Zahlungen per Lastschriftverfahren lediglich von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU). Der Kunde erteilt Münchner Entsorgung GmbH ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Lastschrift. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Einzug erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Der Kunde erhält eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Diese Vorabinformation kann mit Übermittlung der einzuziehenden Rechnung erfolgen.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder kommt es zu einer Rücklastschrift, so behält sich Münchner Entsorgung GmbH vor, Verzugsschäden (z. B. Inkassogebühren, Mahngebühren, Verzugszinsen, Rückbuchungsgebühren) geltend zu machen. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift erhebt Münchner Entsorgung GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von € 5,00 („Rücklastschriftentgelt“). Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Zahlungsmethode eine Bonitätsprüfung erfolgt.
Bezahlen per Kreditkarte:
Münchner Entsorgung GmbH akzeptiert die Kreditkarten Mastercard und Visa. Die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolgt jeweils mit Zugang der Rechnung. Für den Fall, dass der Rechnungsbetrag nicht ausgeglichen werden sollte, durch das konto- führende Institut zurückgewiesen wurde oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ausgeglichen ist, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Auch ohne weitere Mahnung ist er dann zusätzlich zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses und des weiteren Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Inkassokosten verpflichtet. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden Verzuges erhebt Münchner Entsorgung GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von € 5,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bezahlen per Sofortüberweisung:
SOFORT Überweisung ist das Direktüberweisungsverfahren der SOFORT GmbH, das auf Basis des Online- Banking funktioniert. Wählt der Kunde die Sofortüberweisung als Zahlungsmittel aus, wird er auf die Seite der Sofort-GmbH weitergeleitet. Dort sind die relevanten Bestelldaten bereits erfasst. Stimmen die An- gaben, gibt der Kunde seine Zugangsdaten fürs Online-Banking ein. Der Kunde verifiziert sich gegenüber dem Dienstleister der Sofortüberweisung mit seiner Bank-PIN und seinem Passwort. Ist dieser Schritt erfolgt, werden die Daten zur Prüfung an die Bank weitergeleitet. Der Rest läuft wie bei einer Überweisung per Online-Banking ab: Der Kunde erhält eine TAN- Nummer, mit der er die Überweisung bestätigen und damit freigeben kann. Münchner Entsorgung GmbH behält sich vor, die Bestellung erst auszuführen, wenn der Geldeingang bestätigt ist.
Bezahlen per Vorkasse:
Der Kunde überweist den Zahlbetrag unmittelbar im Anschluss an die Bestellung nach Erhalt der Rechnung auf die Kontoverbindung von Münchner Entsorgung GmbH, die in der Rechnung angegeben ist. Münchner Entsorgung GmbH behält sich vor, die Bestellung erst auszuführen, wenn der Geldeingang erfolgt ist.
Bezahlen per Rechnung:
Der Kunde zahlt nach Erhalt der Rechnung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen. Für den Kunden besteht eine Höchstgrenze von € 1.000, bis zu welcher die Bezahlung per Rechnung möglich ist. Diese Grenze gilt für das gesamte Kundenkonto und berücksichtigt auch noch offene Beträge aus früheren Rechnungsbestellungen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen.
Soweit der Rechnungsbetrag aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, erhebt Münchner Entsorgung GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von € 5,00. Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Zahlungsmethode eine Bonitätsprüfung erfolgt.
Bar Zahlung
§ 8 Haftung
9.1. Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, haftet Münchner Entsorgung GmbH wie folgt:
Werden die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften geändert oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung konkretisiert und hat die Änderung oder Konkretisierung wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Auftrags, so ist Münchner Entsorgung GmbH berechtigt, die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Eventuell hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch Münchner Entsorgung GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Münchner Entsorgung GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
so weit Münchner Entsorgung GmbH ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen haben;
für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag;
so weit nicht ein Fall des § 8.1. a) –d) vorliegt, haftet Münchner Entsorgung GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Münchner Entsorgung GmbH, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal € 1.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 100.000,00 beträgt.
Eine weitergehende Haftung von Münchner Entsorgung GmbH ist ausgeschlossen.
Der Kunde haftet für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der durch eine von ihm zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls sowie durch falsch befüllte Abfallbehälter verursacht wird. Er haftet auch für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behältern sowie für den Verlust von Behältern. Der Kunde haftet bei Überschreitung des angegebenen Füllgewichts oder Füllvolumens.
Im Falle einer vom Kunden zu vertretende Stornierung des Auftrags ist Münchner Entsorgung GmbH berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 49,- Euro je storniertem Auftrag zu erheben, sofern der Kunde Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruchs bleibt daneben bestehen.
§ 9 Höhere Gewalt, Änderungen gesetzlichen Vorschriften
Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches von Münchner Entsorgung GmbH befinden, berechtigen Münchner Entsorgung GmbH, die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind sowohl der Kunde als auch Münchner Entsorgung GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt Münchner Entsorgung GmbH dem Kunden baldmöglichst mit.
Werden die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften geändert oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung konkretisiert und hat die Änderung oder Konkretisierung wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Auftrags, so ist Münchner Entsorgung GmbH berechtigt, die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Eventuell hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Sprache, Verbraucherschlichtungsverfahren
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie etwa in Zukunft ein- tretenden Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien ist Köln, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unbeschadet der Regelung gemäß Satz 1 ist ecoservice24 berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstands des Kunden geltend zu machen.
Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
§ 11 Textform
Änderungen und Ergänzungen einer Entsorgungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
§ 13 Hinweis zu abfallrechtlichen Andienungspflichten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kunden selbst dafür verantwortlich sind, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - KrWG, der jeweiligen Landesabfallgesetze und insbesondere der jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen, nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen; eine Beauftragung der Interzero entbindet nicht von ggf. bestehenden kommunalen Andienungspflichten.
§ 14 Hinweis zur Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kunden selbst für die Einhaltung der Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verantwortlich sind. Hierzu gehört insbesondere die eigenverantwortliche Prüfung und Sicherstellung des Kunden, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle nicht den Dokumentations-, Getrennthaltungs-, Vorbehandlungs- und Recyclingvorgaben der Gewerbeabfallverordnung unterliegen. Münchner Entsorgung GmbH stellt eine Entsorgung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicher und stellt dem Kunden auf Anfrage entsprechende Belege oder Bescheinigungen nach dem KrWG und/oder GewAbfV kostenpflichtig zur Verfügung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen.